gemäß §§ 1896 ff Bürgerliches Gesetzbuch
Sie können Ihre Rechtsgeschäfte nicht mehr selbstständig erfüllen, z.B.:
weil sie psychisch Erkrankt oder bei Ihnen eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegt.
Das Betreuungsgericht Ihrer Stadt ordnet nach gesetzlichen Kriterien eine ehrenamtliche oder berufliche Betreuung an.
Das Betreuungsgericht oder Sie können uns als gesetzliche Betreuer auswählen.
Normalerweise bleiben Sie weiterhin geschäftsfähig und brauchen uns "als verlängerten Arm", um Ihre Wünsche durchzusetzen.
Ihr Wunsch an erster Stelle - denn Sie haben das Recht auf gute Betreuung!