Drei Säulen sind unser Garant für die schnelle und unkomplizierte Durchsetzung Ihres Pflegerechts:
Wir sind nach Landesrecht anerkannt und leisten Unterstützung in den Bereichen
Wir agieren als vom Betreuungsgericht bestellte Betreuer in den Bereichen
Ihr Pflegegrad entspricht nicht Ihrem Pflegebedarf? Wir kümmern uns durch :
Kostenübernahme bei Pflegegrad zugesichert
Kostenübernahme durch die Staatskasse bei Mittellosigkeit
Kostenübernahme bei Erfolg zugesichert
Der Erstkontakt ist immer kostenlos. Rufen Sie uns an unter 038202/ 690722 oder beschreiben Sie uns Ihr Anliegen im Kontaktformular. Wir klären gemeinsam, ob wir Ihnen zu Ihrem Pflegerecht verhelfen können.