Kanzlei für Pflegerecht ~Ihr Spezialist für

Unterstützung im Alltag ~ Gesetzliche Betreuung ~ Widersprüche gegen Pflegegrade
 

Ihr Pflegegrad entspricht nicht Ihrem Pflegebedarf?  

Wir erstellen Anträge, Widersprüche und führen Klageverfahren zu folgenden Themen:

  • Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades
  • Ausschöpfung aller Ihnen zustehenden Geldmittel
  • Widerspruchsbegründung und Widerspruchsverfahren bei Ablehnung eines beantragten Pflegegrades
  • Klagebegründung und Klageverfahren  zur Durchsetzung des Pflegegrades
  • Einfordern von ausbleibenden Zahlungen der Pflegekasse 
  • Beantragung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (Treppenlift, Dusche, Türverbreiterung, Schwellenbeseitigung etc.)
  • Beantragung von Hausnotrufen und Pflegehilfsmitteln (Pflegebett, Rollstuhl, Toilettenstuhl etc.)
  • Feststellen von Pflegefehlern 
  • Feststellen von Leistungs- und Abrechnungsbetrug

Wir vertreten Sie auf Wunsch  gegenüber den Behörden und Gerichten vollumfänglich. Sie werden stetig in einem persönlichen Gespräch über unser Vorgehen aufgeklärt. Auf Wunsch wird unser zertifizierter Pflegesachverständiger ein Pflegegutachten angefertigen, das Aufschluss über aktuelle Pflegediagnosen und Hilfsbedarfe gibt. Dieses ist gerichtsfest und führt oft spätestens im Klageverfahren zum Erfolg - damit Sie Ihr Recht auf gute Pflege bekommen.

Bei erfolgreichen Widerspruchs- und Klageverfahren werden die Kosten als Rechtsverfolgungskosten der Pflegekasse in Rechnung gestellt - Sie zahlen keinen Cent!


Einzelpreise:

Erstgespräch

kostenlos

Prüfung der Erfolgsaussichten mittels Analyse des Pflegegutachtens der Pflegekasse 

bei anschließendem Widerspruchsverfahren (bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet)

149 € 

kostenlos

Widerspruchs-/ Klageverfahren sowie Widerspruchs-/ Klagebegründungen pro Stunde je nach Komplexität

gemäß JVEG § 9 Anlage 1 Vergütungsgruppe M2

105 €

Beratungsleistungen pro Stunde

90 €

zuzüglich Fahrtkosten pro Kilometer

0,47 €


Die genannten Preise sind Bruttopreise - unsere pflegerische Beratungsleistungen sind steuerbefreit.