gemäß §§ 1896 ff Bürgerliches Gesetzbuch
Sie brauchen Unterstützung, Ihre Rechtsgeschäfte weiterhin selbstständig zu erfüllen, z.B.:
weil bei Ihnen eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegt oder Sie psychisch Erkrankt sind.
Das Betreuungsgericht Ihrer Stadt ordnet nach gesetzlichen Kriterien eine ehrenamtliche oder berufliche Betreuung an.
Das Betreuungsgericht oder Sie können uns als gesetzliche Betreuer auswählen.
Normalerweise bleiben Sie weiterhin geschäftsfähig und brauchen uns "als verlängerten Arm" bzw. "Erfüllungsgehilfen", um Ihre Wünsche durchzusetzen.
Ihr Wunsch steht an erster Stelle - denn Sie haben das Recht auf gute Betreuung!