Kanzlei für Pflegerecht ~Ihr Spezialist für

Unterstützung im Alltag ~ Gesetzliche Betreuung ~ Widersprüche gegen Pflegegrade
 

Gesetzliche Betreuung 

gemäß §§ 1896 ff Bürgerliches Gesetzbuch

Sie brauchen Unterstützung, Ihre Rechtsgeschäfte weiterhin selbstständig zu erfüllen, z.B.:

  • Entscheidungen in Wohnungsangelegenheiten,
  • Öffnen Ihrer Post
  • Regelung der Angelegenheiten in Sachen Pflege, Rente und Krankenversicherung,
  • Vertretung gegenüber Pflegeanbieter
  • Überweisungen und Geldtransfers
  • Vertretung gegenüber Ärzten
  • Gesundheitssorge

weil bei Ihnen eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegt oder Sie psychisch Erkrankt sind.


Das Betreuungsgericht Ihrer Stadt ordnet nach gesetzlichen Kriterien eine ehrenamtliche oder berufliche Betreuung an. 

Das Betreuungsgericht oder Sie können uns als gesetzliche Betreuer auswählen. 

Normalerweise bleiben Sie weiterhin geschäftsfähig und brauchen uns "als verlängerten Arm" bzw. "Erfüllungsgehilfen", um Ihre Wünsche durchzusetzen.

Ihr Wunsch steht an erster Stelle - denn Sie haben das Recht auf gute Betreuung!