Kanzlei für Pflegerecht ~Ihr Spezialist für

Unterstützung im Alltag ~ Gesetzliche Betreuung ~ Widersprüche gegen Pflegegrade
 

Unterstützung im Alltag im Großraum Rostock und Erlangen

nach Landesrecht anerkannte niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen 

gemäß § 39 sowie §§ 45 a und b SGB XI       

volle Kostenerstattung bei vorhandenem Pflegegrad durch die Pflegekasse


Ihnen steht ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbudget von mindestens 125€ im Monat zur Verfügung. 

Die Entlastungsmöglichkeiten sind nahezu grenzenlos und werden individuell abgestimmt. 


Hier finden Sie eine Auswahl unseres Leistungsangebotes der letzten Jahre:

  1. Begleitung zu Spaziergängen und Ausflügen
  2. leichter Seniorensport wie Tanzschritte oder Balancetraining
  3. gemeinsames Gärtnern, Balkon bepflanzen oder Blumen pflegen
  4. gemeinsame Versorgung von Haustieren bzw. deren Einbeziehung in den Tagesablauf
  5. Vorlesen aus Zeitungen oder Büchern je nach Geschmack
  6. gemeinsames Kochen nach alten Rezepten bzw. Zubereitung von Mahlzeiten
  7. gemeinsame Handarbeiten (stricken, sticken, nähen) bzw. Anleitung
  8. Musik anhören und/ oder Texte übersetzen
  9. Spiele spielen (Karten, Brettspiele) – auch mit selbst erfundenem Regelwerk
  10. kurzfristige Betreuung bei Unruhezuständen, z.B. nächtliches Rufen oder Umherlaufen durch Bettwache oder Begegnung der Tages-Nacht-Umkehr durch ablenkende, biographisch abgestimmte Tätigkeit (z.B. nächtliches Wäschelegen, Musikhören, Handhalten oder beruhigende Worte/ Gesang)
  11. Begleitung im Urlaub mit pflegebedürftigen Angehörigen oder Vermittlungshilfe zu Reise- und Urlaubsangeboten für Menschen mit Demenz und deren Angehörigen in Deutschland
  12. Reinigung der Wohnung wie Staubsaugen, Staubwischen, Fenster putzen, Bodenbeläge wischen, Bad putzen
  13. Reinigung/ Wechsel der Wäsche inklusive sortieren, bügeln, zusammenlegen, in Schränke einordnen
  14. Jahreszeitliches Schmücken der Wohnung
  15. Begleitung zum Einkaufen oder Erledigung des Wocheneinkaufs
  16. Botengänge z.B. Post, Apotheke, Sanitätshaus, Behörde
  17. alltägliche Korrespondenz mit Behörden, Versicherungen und anderen öffentlichen Stellen (z.B. Sozialamt, Versorgungsamt, ambulanter Pflegedienst)
  18. Beratung und Unterstützung bei speziellen Anträgen (z.B. Krankenkasse, Pflegekasse)
  19. Begleitung zum (Fach-)Arzt, zum Therapeuten (Ergo-, Logo-, Physiotherapie), zu Dienstleistern (Fußpflege, Frisör, Apotheke, Sanitätshaus), zum Gottesdienst, zum Friedhof oder zu kulturellen Veranstaltungen
  20. Mithilfe bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte (z.B. gemeinsames Kaffee trinken mit Freunden)
  21. Beratung/ Mithilfe bei der Organisation des Pflegealltags
  22. Emotionale Entlastung durch Gespräche
  23. Mithilfe bei der Kompetenzentwicklung für einen gelungenen Pflegealltag durch Angehörigenschulung
  24. Stärkung der Selbstfürsorge durch Stressfreiübungen
  25. Schmerzfreie Bewegungen durch die Feldenkrais-Methode

Unsere Alltagsbegleiter verfügen über eine entsprechende Weiterbildung und werden qualitätsgesichert fortgebildet.

Wir kommen nach Absprache z.B. zweiwöchentlich zu Ihnen oder Ihren pflegenden Angehörigen, um zu helfen.

Die Kosten pro Arbeitsstunde betragen 39,42€ inklusive aller Auslagen und werden auf Wunsch direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet.